Ventas Sales Consulting CLG · Stand: Juni 2026
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Ventas Sales Consulting CLG (nachfolgend „Ventas Sales") und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Diese AGB gelten ausschließlich im unternehmerischen Rechtsverkehr (B2B).
(1) Die auf dieser Website dargestellten Leistungen stellen keine verbindlichen Angebote dar.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung eines Projektvertrags.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. dem individuellen Projektvertrag.
(2) Ventas Sales erbringt Beratungs-, Trainings- und Managementleistungen im Bereich Vertrieb.
(3) Ventas Sales ist berechtigt, Leistungen durch geeignete Netzwerkpartner erbringen zu lassen.
(4) Ventas Sales schuldet eine fachgerechte Beratungsleistung, soweit nicht ausdrücklich ein konkreter Erfolg zugesagt wird.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB fällig.
(4) Bei Projekten über einem Monat Laufzeit können monatliche Abschlagszahlungen gestellt werden.
(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
(2) Diese Vertraulichkeitspflicht gilt drei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(3) Ventas Sales ist berechtigt, die Zusammenarbeit als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht widerspricht.
(1) Ventas Sales haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leib und Leben.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal auf die Vergütung des betreffenden Projekts.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(1) Projektverträge mit fester Laufzeit enden automatisch.
(2) Retainer können mit 4 Wochen Frist zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Bei vorzeitiger Beendigung durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten.
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht an für ihn erstellten Unterlagen für den vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
(3) Unwirksame Bestimmungen werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Ventas Sales Consulting CLG · Zeil 109 · 60313 Frankfurt am Main